1. Anhalten und Warnblinker einschalten

 

2. Unfallstelle sichern (Pannendreieck)

 

3. Polizei benachrichtigen Polizei Tel. 117

 

4. Sich einem Wildtier auf keinen Fall nähern!

 

5. Auf Polizei, Wildhüter oder Jäger warten.


 

Die Meldung des Wildunfalls ist nicht strafbar, sondern zwingend notwendig. Wer sich hingegen ohne Meldung vom Unfallort entfernt, begeht Fahrerflucht und verstösst gegen das Strassenverkehrs- und Tierschutzgesetz.

Die Polizei bietet je nach Situation eine Patrouille, den zuständigen Jäger oder Wildhüter auf, der das Tier suchen und von seinem Leiden erlösen respektive den Kadaver entsorgen wird. Zudem stellt er die für die Versicherung notwendige Bestätigung für den Wildunfall aus. Man hilft also nicht nur dem Tier, das sich beim Unfall vielleicht schwer verletzt hat und sich versteckt, sondern auch sich selbst.