Einleitung
Die folgenden Ausführungen geben einen einfachen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Jagd im Kanton St. Gallen. Auch sie sind einem dauernden Wandel unterworfen.

Grundsätzliches
Als oberste gesetzliche Grundlage steht die Bundesverfassung. Über Änderungen muss allenfalls das Volk befinden. Bundesgesetze werden vom National- und Ständerat erlassen. Darin ist für die Jagd in der Schweiz festgelegt:

Das Jagdgesetz bezweckt:

  • die Artenvielfalt und die Lebensräume der einheimischen und ziehenden wildlebenden Säugetiere und Vögel zu erhalten;
  • bedrohte Tierarten zu schützen;
  • die von wildlebenden Tieren verursachten Schäden an Wald und an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass zu begrenzen;
  • eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd zu gewährleisten.

Es stellt Grundsätze auf, nach denen die Kantone die Jagd zu regeln haben. Entsprechend hat der Kantonsrat das Jagdgesetz und die Regierung die Jagdverordnung erlassen.

Es gibt viele weitere gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen, welche für den Jäger wichtig sind. wie z.B:

  • Waldgesetzgebung
  • Hundegesetz
  • Tierschutzgesetz
  • Waffengesetz

 

Anbei einige Links der gesetzlichen Grundlagen/Verordnungen

nationales Jagdgesetz (JSG)
nationales Waffengesetz
kantonales Jagdgesetz
kantonale Jagdverordnung